Kredithelden.de (Poth & Poth OHG) ist bestrebt, seinen digitalen Dienst für alle Menschen zugänglich zu gestalten – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern und allen Nutzerinnen und Nutzern eine gleichwertige Erfahrung zu ermöglichen.
Diese Erklärung basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) vereinbar. Zur Unterstützung unterschiedlicher Nutzerbedürfnisse setzen wir ein integriertes Barrierefreiheits-Tool ein, das individuelle Anpassungen der Darstellung direkt auf der Website ermöglicht.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: Juni 2026.
Über den Barrierefreiheits-Button (blauer Button am rechten Bildschirmrand) können folgende Anpassungen unmittelbar auf der Website vorgenommen werden. Alle Einstellungen werden im Browser gespeichert und bleiben beim nächsten Besuch erhalten.
Darüber hinaus unterstützt die Website die Verwendung gängiger Screenreader und ist ohne Maus allein mit der Tastatur bedienbar. Alle interaktiven Elemente sind mit aussagekräftigen Labels versehen.
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sind. Folgende Einschränkungen sind uns derzeit bekannt:
Wir arbeiten aktiv an der Behebung dieser Einschränkungen und prüfen die Website regelmäßig auf neue Zugänglichkeitsprobleme.
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Können Sie bestimmte Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen? Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich zu helfen sowie die gemeldeten Mängel zu beheben.
Poth & Poth OHG – Kredithelden.de
Gottlieb-Daimler-Straße 1
D-63505 Langenselbold
Telefon: +49 (0) 61 84 99 37 046
E-Mail: info@kredithelden.de
Web: www.kredithelden.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 10 Werktagen zu beantworten.
Sind Sie mit den Antworten auf Ihre Rückmeldung nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese ist gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen bei privaten Dienstleistern zuständig.
Die für das Land Hessen zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1–3
64283 Darmstadt
Web: rp-darmstadt.hessen.de
Darüber hinaus können Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitigkeiten die
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
in Anspruch nehmen:
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de
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